Datenschutz
Datenschutzerklärung
- Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt
- Die Hebamme ist über alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Dienstleistung über die Leistungsempfängerin, Partner bzw Partnerin wie auch der (ungeborenen/geborenen) Kind erlangt, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevaten Sozialdaten(Name, Kontaktdaten, Versicherungsdaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
- Ihre personbezogene Daten und Befunde werden nur an Dritte wie z.B. behandelnde Ärzte, und Krankenhäuser übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Die medizinisch erforderlichen Daten werde ich nur an Dritte wie z.B behandelnde Ärzte und Krankenhäuser übergeben, wenn die Leistungsempfängerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt.
- Die Leistungsempfängerin ist mit eine elektronische Akte sowie elektronische Dokumentation zur Betreuung einverstanden. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) fünfzehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung,eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 15 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
- Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle (Firma Hebset KG) in Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Hiermit ist die Leistungsempfängerin einverstanden. Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin. Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter der Firma zur Verschwiegenheit verpflichtet, die gültigen Datenschutzgesetze werden eingehalten.
- Einer Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten (die notwendig sind) an die vertretende Hebamme in Zeiten von Vertretungen, stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu.
- Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.
- Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Vertragspartnerin bestätigt, die oben genannten Punkte zur Kenntnis genommen zu haben, akzeptiert
die Bedingungen und ist mit einer Online Zustimmung mittels Unterschrift und Zusendung per Mail
einverstanden. Und bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben.